Alkoholismus ist beim Abschluss einer Lebensversicherung bzw. Risikolebensversicherung kein KO-Kriterium.
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Alkoholabhängigkeit bezeichnet die Abhängigkeit von Ethanol. Im Verlauf dieser progressiven Krankheit wird die Beschaffung von Alkohol zur wichtigsten Aufgabe, Symptome sind zudem Kontrollverlust und der Zwang zum Konsum. Bei Konsumverringerung treten Entzugserscheinungen auf.
Informationen findet man sowohl im Forum (www.forum-alkoholiker.de) als auch auf http://www.psychotipps.com/Alkoholprobleme.html.