Angststörung - Risikolebenversicherung

Angststörung ist beim Abschluss einer Lebensversicherung bzw. Risikolebensversicherung nicht bei jedem Versicherer ein Ablehnungsgrund. Es lohnt sich zu recherchieren, wir können das.

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Bei der generalisierten Angsterkrankung verliert die Angst ihre eigentliche Funktion und Relationen. Dabei leidet der Erkrankte unter einer dauerhaften Angst, die nicht phobisch ist sondern ohne Grund auftritt. Behandelt wird die Krankheit beispielsweise in einer kognitiven Therapie, wo der Patient mit seiner Angst gedanklich und in Alltagssituationen konfrontiert wird, und somit Verhalten erlernt um die Krankheit zu bekämpfen.

Gute Informationen zu Angststörungen findet man unter http://www.tk-online.de/tk/krankheiten-a-z/krankheiten-a/angststoerungen/26624.