Blutgerinnungsstörungen - Risikolebensversicherung

Blutgerinnungsstörungen müssen kein Hindernis für den Abschluss einer Lebensversicherung bzw. Risikolebensversicherung sein. Profitieren Sie von unseren Erfahrungen und fordern Sie hier Ihren Vergleich an:

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Leidet ein Patient unter Blutgerinnungsstörungen neigt er zu inneren und äußeren Blutungen. Dies wird von einer zu schwachen Blutgerinnung verursacht, die wiederum von einem Mangel an Blutplättchen oder einem Defekt dieser ausgelöst wird. Symptome sind vermehrte blaue Flecke, starkes Nasenbluten oder eine ungewöhnlich starke Monatsblutung. Erkannt wird die Krankheit durch Blutuntersuchungen. Behandeln kann man sie durch Transfusionen und Infusionen der fehlenden oder beschädigten Blutkörperchen.

Ist die Blutgerinnung zu stark, kann dies zu Klümpchenbildung führen (Thrombose). Die Gerinnfähigkeit des Blutes kann durch Antikoagulanzien verringert werden oder aber durch Marcumar. Dies ist der Antagonist von Vitamin K, das für die Herstellung der Gerinnungsfaktoren in der Leber benötigt wird. Daher können die Gerinnungsstoffe nicht mehr hergestellt werden und das Blut gerinnt langsamer.

Ist man an der Bluterkrankheit erkrankt, dann besitzt man eine so geringe Zahl an Thrombozyten, dass die kleinste Wunde zum Verbluten führen kann. Die Wunde wird nicht nach kurzer Zeit verschlossen durch die Blutplättchen sondern blutet weiter. Die Blutungsneigung ist eine Erbkrankheit, die nur bei Männern auftritt, aber auch von Frauen vererbt wird.
Zur Behandlung besteht die Möglichkeit, die fehlenden Stoffe zu injizieren.