Eine Risikolebensversicherung versichert den Todesfall einer versicherten Person in einem vertraglich festgelegten Zeitraum. Im Falle des Todes wird eine vertraglich festgelegte Summe geleistet alternativ eine Rente gezahlt, je nach dem was vereinbart ist. Die Leistung, also die Versicherungssumme oder die Rente wird an die bezugsberechtigte Person (ebenfalls vertraglich festgelegt) ausgezahlt.
Mindestlaufzeiten oder Mindestversicherungssummen gibt es in der Risikolebensversicherung nicht. Eine Besonderheit in der Risikolebensversicherung ist die verbundene Risikolebensversicherung. Hier können mehrere Personen versichert werden (bei Ehepaaren sehr oft die beiden Partner). Sobald die erste der versicherten Personen stirbt wird die Leistung fällig und der Vertrag endet.