In der Regel fragt der Versicherer bei Risikolebensversicherungen nach dem Gesundheitsstatus des Interessenten, die Fragen werden sehr oft auch als Gesundheitsfragen bezeichnet, wobei eigentlich die Bezeichnung Fragen nach Krankheiten passender wäre.
Nach dem neuen VVG (Beginn 01.01.2008) muss die versicherte Person nur noch auf die Fragen antworten die der Versicherer gestellt hatte. Vor diesem Zeitpunkt mussten auch Gefahr erhebliche Umstände angezeigt werden, nach denen der Versicherer gar nicht gefragt hatte. Daher konnte man auch seit dem 01.01.08 feststellen, dass die Fragen umfangreicher und detaillierter wurden. Letztendlich gibt das dem Kunden eine höhere Rechtssicherheit.
Sollte der Versicherer auf die Beantwortung verzichten spricht man auch von einer Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsfragen.